Urheberrecht und KI: US-Justizministerium stärkt OpenAIs Fair-Use-Argument

Das US-Justizministerium fordert ein Bundesgericht auf, das Training großer Sprachmodelle mit urheberrechtlich geschützten Texten grundsätzlich als Fair Use zu bewerten. Damit unterstützt die Regierung OpenAI und Microsoft im Rechtsstreit mit der New York Times.

In einem Schreiben an das Gericht in Manhattan trennt das Ministerium klar zwischen dem Training eines KI-Modells und dessen späteren Antworten. Beim Training würden vollständige Werke zwar kopiert, aber nicht veröffentlicht. Die erzeugten Antworten ähnelten den Ausgangstexten zudem häufig nicht in erheblichem Maß, heißt es in der Stellungnahme.

Nach Auffassung des Justizministeriums fasst die New York Times zwei unterschiedliche Fragen zu Unrecht zusammen: die Nutzung von Werken für das Training und mögliche urheberrechtsverletzende Modellantworten. Eine pauschale Haftung für KI-Training könne Forschung, kreative Arbeit und die Wettbewerbsfähigkeit der USA im KI-Bereich beeinträchtigen.

Als Vergleich nennt die Regierung die Schriftstellerin Joan Didion. Sie soll als Jugendliche Geschichten von Ernest Hemingway abgetippt haben, um dessen Stil zu verstehen. Daraus folge nicht, dass Menschen später für jedes neue Werk zahlen müssten, das durch frühere Lektüre und Übung beeinflusst sei.

Die New York Times hatte OpenAI und Microsoft 2023 verklagt. Das Blatt wirft den Unternehmen vor, Millionen Artikel ohne Erlaubnis zum Training von Modellen wie GPT-4 verwendet zu haben. Die Zeitung verlangt Schadensersatz und die Vernichtung von Modellen, die mit ihren Inhalten trainiert wurden.

Vertreter von Urhebern widersprechen der Regierung. Ein Sprecher der Times sagte WIRED, KI-Unternehmen müssten für Inhalte bezahlen, auf denen ihre Produkte aufbauten. Die Authors Guild bezeichnete das Schreiben als fehlerhafte Auslegung des Fair-Use-Prinzips.

Die Position des Ministeriums steht auch im Kontrast zu einem Bericht des US Copyright Office. Dieses hatte auf die enorme Geschwindigkeit und Reichweite kommerzieller KI-Systeme verwiesen. Solche Systeme könnten mit bestehenden Märkten von Urhebern konkurrieren. Das Justizministerium hält dagegen, Fair Use müsse jeweils anhand des konkreten Falls geprüft werden.

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