Deutsches Gericht urteilt: Händler haften vollständig für Fehler ihrer KI-Chatbots
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden: Unternehmen haften uneingeschränkt für irreführende Ausgaben ihrer KI-Chatbots. Yvonne Bachmann berichtet für Händlerbund News über das Urteil vom 12. Mai 2026 (Az.: 4 UKl 3/25). Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen ein medizinisches Dienstleistungsunternehmen. Dessen Chatbot hatte auf Kundenanfragen eigenständig falsche Facharzttitel für die Geschäftsführer erfunden. Das Unternehmen argumentierte, das …