Urheberrecht könnte entscheidend für den Schutz menschlicher Kreativarbeit sein

Die folgenreichste rechtliche Auseinandersetzung rund um KI und Kreativarbeit findet kaum in den Schlagzeilen statt. Mehr als 90 Klagen wurden gegen KI-Unternehmen eingereicht, weil sie urheberrechtlich geschützte Werke zum Training ihrer Modelle genutzt haben sollen. Jacob Noti-Victor und Xiyin Tang berichten für The Atlantic, dass eine andere Frage im Urheberrecht weit größere Auswirkungen haben wird: Können KI-generierte Werke überhaupt urheberrechtlich geschützt sein?

Ein US-Bundesberufungsgericht entschied 2024 im Fall Thaler v. Perlmutter, dass autonom von KI erstellte Werke keinen Urheberrechtsschutz genießen. Das Urheberrecht setze einen menschlichen Urheber voraus. Der Supreme Court lehnte eine Überprüfung dieser Entscheidung im März ab und ließ sie damit in Kraft.

Das Urteil hat weitreichende wirtschaftliche Konsequenzen. Unternehmen der Unterhaltungs- und Medienbranche finanzieren sich durch die Lizenzierung von geistigem Eigentum. Studios verkaufen Streaming-Rechte, Labels lizenzieren Aufnahmen, Verlage vermarkten Werke in verschiedenen Formaten und Sprachen. Das Urheberrecht ist die Grundlage dieses gesamten Systems. Ohne diesen Schutz könnte jeder Werke frei kopieren und verbreiten. Das gesamte Geschäftsmodell würde zusammenbrechen.

Das schafft einen stillen, aber wirksamen wirtschaftlichen Anreiz für große Unternehmen, Menschen in der kreativen Produktion zu halten. Netflix warnt Kreative in seinen Produktionsrichtlinien davor, KI ohne schriftliche Genehmigung zur Erstellung zentraler Figuren oder wichtiger visueller Elemente zu nutzen. Der Verlag Hachette zog ein Buch zurück, nachdem Vorwürfe laut wurden, Teile seien KI-generiert. Noti-Victor und Tang betonen: Diese Entscheidungen sind keine Geste der Solidarität mit menschlichen Urhebern. Sie folgen wirtschaftlicher Vernunft.

Ein konkretes Beispiel verdeutlicht die Lage. OpenAI schloss eine vielbeachtete Lizenzvereinbarung mit Disney, um bekannte Figuren in sein Videogenerator-Tool Sora zu integrieren. Wenige Monate später stellte OpenAI Sora vollständig ein. Die Autoren sehen darin einen wirtschaftlichen Widerspruch: Lizenzinhalte sind teuer. KI-generiertes Material, das nicht urheberrechtlich geschützt werden kann, lässt sich nicht zu kommerziellem geistigen Eigentum machen.

Nicht alle Kreativbranchen profitieren gleichermaßen von diesem Schutz. Die Stock-Fotografie etwa dürfte kaum zu retten sein. Wenn Unternehmen Bilder sofort generieren können, entfällt der Bedarf an Fotografen oder Agenturen wie Getty. Das Argument greift vor allem dort, wo große Vermittler weiterhin zwischen Urhebern und Publikum stehen: in Film, Fernsehen, Musik und Buchverlag. Das Publikum schätzt Kuration. Die wachsende Flut minderwertiger KI-Inhalte scheint diese Nachfrage eher zu stärken als zu schwächen.

Die zentrale Frage lautet nun: Wie viel menschliche Beteiligung ist nötig, damit ein KI-gestütztes Werk urheberrechtlich schutzfähig ist? Unternehmen, die von der Ablösung menschlicher Arbeit profitieren würden, werden eine möglichst weite Definition anstreben. Minimalste Eingaben sollen als Urheberschaft gelten. Das US Copyright Office hat signalisiert, dass einfaches Prompting dafür nicht ausreichen sollte. Die Gerichte haben diese Position jedoch noch nicht bestätigt.

Noti-Victor und Tang fordern strengere Strafen für die falsche Angabe von KI-Beteiligung bei Urheberrechtsanmeldungen. Sie appellieren an Gerichte und Behörden, die Frage der Schutzfähigkeit als zentralen Rechtskampf für menschliche Kreativarbeit zu begreifen.

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