Ein Gericht in München hat entschieden, dass OpenAI mit seinem Chatbot ChatGPT deutsches Urheberrecht verletzt hat. Das Unternehmen habe geschützte Songtexte reproduziert. Jörn Poltz berichtet für Reuters.
Das Gericht stellte fest, dass OpenAI seine KI-Modelle mit urheberrechtlich geschützten Inhalten aus neun deutschen Liedern trainiert hat. Darunter sind Hits des Musikers Herbert Groenemeyer. Die Klage wurde von der GEMA eingereicht. Die Verwertungsgesellschaft vertritt Komponisten, Textdichter und Verleger.
OpenAI argumentierte, die Sprachmodelle speicherten keine spezifischen Trainingsdaten. Die Nutzer seien für Ausgaben verantwortlich, nicht das Unternehmen. Das Gericht wies diese Verteidigung zurück. Sowohl das Speichern der Texte in den Modellen als auch deren Wiedergabe stellten Urheberrechtsverletzungen dar.
Das Gericht verhängte Schadensersatz in nicht genannter Höhe. OpenAI widerspricht dem Urteil. Die Entscheidung könnte in Europa als Präzedenzfall dienen.
