Gericht in München urteilt gegen OpenAI wegen Urheberrechtsverletzung

Ein Gericht in München hat entschieden, dass OpenAI mit seinem Chatbot ChatGPT deutsches Urheberrecht verletzt hat. Das Unternehmen habe geschützte Songtexte reproduziert. Jörn Poltz berichtet für Reuters.

Das Gericht stellte fest, dass OpenAI seine KI-Modelle mit urheberrechtlich geschützten Inhalten aus neun deutschen Liedern trainiert hat. Darunter sind Hits des Musikers Herbert Groenemeyer. Die Klage wurde von der GEMA eingereicht. Die Verwertungsgesellschaft vertritt Komponisten, Textdichter und Verleger.

OpenAI argumentierte, die Sprachmodelle speicherten keine spezifischen Trainingsdaten. Die Nutzer seien für Ausgaben verantwortlich, nicht das Unternehmen. Das Gericht wies diese Verteidigung zurück. Sowohl das Speichern der Texte in den Modellen als auch deren Wiedergabe stellten Urheberrechtsverletzungen dar.

Das Gericht verhängte Schadensersatz in nicht genannter Höhe. OpenAI widerspricht dem Urteil. Die Entscheidung könnte in Europa als Präzedenzfall dienen.

Über den Autor

Mehr zum Thema:

Bleib up-to-date:

Neu vom Autor dieser Website: ChatGPT-Kompass für Marketing Content Creation

Der aktuelle und umfassende Überblick für Marketing-Profis (2. Ausgabe, September 2025)

Der KI-Umbruch im Marketing ist in vollem Gange und ChatGPT steht als Plattform Nr. 1 im Zentrum. Aber wie behältst du den Überblick bei all den neuen Funktionen und Möglichkeiten? Wie setzt du ChatGPT wirklichgewinnbringend für deine Arbeit ein?

Der „ChatGPT-Kompass“ liefert dir einen fundierten, aktuellen und umfassenden Überblick über ChatGPT und seine Anwendungsmöglichkeiten im Marketing.

Mehr Informationen