ChatGPT von OpenAI lehnt inzwischen Anfragen ab, die den Stil namentlich genannter Autoren direkt nachahmen sollen. Stattdessen bietet das System Texte an, die allgemeine Merkmale wie Atmosphäre, Genre oder Erzählweise aufgreifen. Kyle Orland berichtet für Ars Technica, dass die neue Reaktion bei lebenden und verstorbenen Autoren zu beobachten ist. Dazu zählen Stephen King, J.K. Rowling, Amy Tan, Charles Dickens und Ernest Hemingway.
Auf eine Anfrage nach einem Horrorauftakt im Stil von Stephen King erklärte ChatGPT, es könne düstere, auf Charaktere orientierte Geschichten mit Kleinstadtgefühl schreiben. Die unverwechselbare Stimme des Autors könne es jedoch nicht eng nachbilden. Anschließend lieferte das System einen eigenständigen Text mit vergleichbarer Wirkung.
Die Abgrenzung kann in laufenden Rechtsstreitigkeiten wichtig sein. Das US-Urheberrecht schützt grundsätzlich die konkrete Gestaltung eines Werks, nicht den allgemeinen Stil einer Person. Eine KI-Antwort kann dennoch rechtlich problematisch werden, wenn sie einem geschützten Werk in wesentlichen Teilen zu ähnlich ist.
Auch Autorenverbände sehen Risiken. Die Authors Guild rät Schreibenden davon ab, generative KI gezielt zur Kopie einer fremden Stimme oder anderer prägender Merkmale einzusetzen. Das gilt besonders, wenn dadurch der Wert der Originalwerke beeinträchtigt oder Geld verdient werden soll.
Andere Anbieter reagieren laut einer von Ars Technica angeführten Untersuchung von No Latency unterschiedlich. Googles Gemini erfüllte Stilwünsche demnach häufig. Perplexity leitete Anfragen dagegen um. Claude von Anthropic und Microsoft Copilot kamen den Wünschen teils nach, ergänzten aber Hinweise auf die Problematik der Nachahmung.
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