Münchner Gericht sieht Urheberrechtsverletzung durch Suno

Das Landgericht München hat entschieden, dass das US-Unternehmen Suno Urheberrechte verletzt hat. Der Anbieter für KI-generierte Musik muss Einnahmen aus den rechtswidrigen Nutzungen offenlegen. Zudem droht Schadensersatz, dessen Höhe noch festgelegt werden muss.

Elizabeth Grenier berichtet für Deutsche Welle, dass Suno das Urteil zurückweist. Das Unternehmen prüfe weitere rechtliche Schritte, einschließlich einer Berufung.

GEMA hatte die Klage im Januar 2025 eingereicht. Die Verwertungsgesellschaft wirft Suno vor, urheberrechtlich geschützte Musik ohne Erlaubnis und ohne Vergütung zum Training seines KI-Modells genutzt zu haben. GEMA vertritt in Deutschland mehr als 95.000 Komponisten, Textautoren und Musikverlage sowie weltweit mehr als zwei Millionen Rechteinhaber.

Im Verfahren ging es besonders um die Ergebnisse von Sunos Musikdienst. GEMA gab Texte, Titel und gewünschte Stilrichtungen bekannter Werke ein, darunter „Forever Young“, „Mambo No. 5“ und „Daddy Cool“. Angaben zu Melodie, Rhythmus, Harmonie oder Arrangement machte sie nicht. Die erzeugten Stücke ähnelten den Originalen laut Bericht dennoch deutlich.

Suno räumt ein, dass die im Verfahren behandelten Titel zu den Werken gehören, die für das Training des Modells verwendet wurden. KI-Unternehmen berufen sich bei solchen Trainingsdaten häufig auf Fair Use in den USA oder auf die europäische Ausnahme für Text und Data Mining. Ob diese Regeln das Training generativer KI ohne Lizenz erlauben, ist jedoch weltweit umstritten.

Das Urteil folgt auf einen weiteren Erfolg der GEMA gegen OpenAI vor demselben Gericht. Dort ging es um Liedtexte, die ChatGPT ohne Erlaubnis wiedergegeben haben soll. Gegen diese Entscheidung läuft eine Berufung. Der Fall Suno betrifft dagegen vollständige Musikstücke und kann künftige Lizenzvereinbarungen für KI-Musik beeinflussen.

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