Das Southern District of New York hat eine Urheberrechtsklage der Online-Nachrichtenportale Raw Story Media und AlterNet Media gegen das KI-Unternehmen OpenAI abgewiesen. Die Kläger behaupteten, OpenAI habe gegen Urheberrechte verstoßen, indem es abgeschöpfte Nachrichteninhalte in seinen Trainingsdaten verwendet habe, ohne die nach Section 1202(b) des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) erforderlichen Copyright-Management-Informationen (CMI) beizubehalten.
Richterin Colleen McMahon gab OpenAIs Antrag auf Abweisung der Klage statt, da die Kläger keinen konkreten, tatsächlichen Schaden durch OpenAIs Handlungen nachweisen konnten. Die Richterin stellte fest, dass die Weiterentwicklung von Schnittstellen für große Sprachmodelle und die Synthese von Informationen durch generative KI den direkten Nachweis einer Verletzung spezifischer Werke erschweren.
Die Abweisung unterstreicht die Herausforderungen, vor denen Gerichte stehen, wenn es darum geht, das traditionelle Urheberrecht auf generative KI anzuwenden, sowie die Unklarheiten im Zusammenhang mit Section 1202(b) des DMCA. Auch wenn die Entscheidung ein Sieg für OpenAI ist, wirft sie auch Fragen darüber auf, wie Urheber eine angemessene Namensnennung sicherstellen und die unbefugte Nutzung ihrer Werke in KI-Trainingsdatensätzen verhindern können. Die Klage kann zwar neu eingereicht werden, aber es bleiben erhebliche Hindernisse für die Kläger, einen Schaden nachzuweisen.
Quellen: Reuters, VentureBeat