Das Europäische Parlament hat für eine Vereinfachung des KI-Gesetzes (Artificial Intelligence Act) gestimmt und wichtige Fristen für Unternehmen nach hinten verschoben. Das Europäische Parlament erklärt in einer Pressemitteilung, dass der Beschluss mit 569 Ja-Stimmen, 45 Nein-Stimmen und 23 Enthaltungen angenommen wurde.
Die wichtigsten Änderungen betreffen die Fristen für Hochrisiko-KI-Systeme. Für Systeme, die direkt im Gesetz aufgeführt sind, darunter solche aus den Bereichen Biometrie, Strafverfolgung, Bildung und Grenzkontrolle, gilt künftig der 2. Dezember 2027 als Stichtag. KI-Systeme, die bereits unter bestehende EU-Produktsicherheitsgesetze fallen, müssen erst bis zum 2. August 2028 die Anforderungen erfüllen. Anbieter von KI-generierten Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalten müssen ihre Inhalte bis zum 2. November 2026 mit einem Wasserzeichen versehen, das die Herkunft kennzeichnet.
Das Parlament stimmte außerdem für ein Verbot sogenannter Nudifier-Systeme. Das sind KI-Tools, die Bilder so erstellen oder verändern, dass sie eine real existierende, erkennbare Person in sexuell expliziter Weise darstellen, ohne deren Zustimmung. Systeme mit wirksamen Schutzmaßnahmen, die solche Ausgaben verhindern, sind von dem Verbot ausgenommen.
Weitere Änderungen erlauben KI-Anbietern, unter strengen Auflagen personenbezogene Daten zur Erkennung und Korrektur von Verzerrungen zu nutzen. Unternehmen, die über den KMU-Status hinausgewachsen sind, erhalten Zugang zu Fördermaßnahmen, die bisher kleineren Betrieben vorbehalten waren. Für Produkte, die bereits durch sektorspezifische EU-Gesetze reguliert werden, gelten erleichterte Pflichten nach dem KI-Gesetz.
Die Verhandlungen mit dem EU-Rat über den endgültigen Gesetzestext können nun beginnen.

