Ein deutsches Gericht hat Google direkt haftbar gemacht für falsche und rufschädigende Aussagen, die das KI-Overviews-Feature in den Suchergebnissen produziert. Matthias Bastian berichtet für The Decoder, dass das Landgericht München eine einstweilige Verfügung gegen Google erlassen hat. Auslöser war, dass die KI-generierten Zusammenfassungen zwei Münchner Verlage fälschlicherweise mit Betrug und dubiosen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht hatten.
Das Gericht stellte fest, dass die KI die Kläger mit anderen Unternehmen verwechselt hatte. Die gemachten Aussagen tauchten in keiner der verlinkten Quellen auf. Die Verlage hatten Google zuvor abgemahnt. Google reagierte darauf nicht angemessen.
KI-Overviews gelten als Googles eigene Aussagen
Der Kern des Urteils: KI-Overviews funktionieren anders als klassische Suchergebnisse. Eine herkömmliche Suchmaschine verweist auf Websites Dritter. KI-Overviews hingegen erzeugen eigenständige Aussagen, indem sie Inhalte aus verschiedenen Quellen auswerten und kombinieren. Da allein Google die zugrundeliegenden Algorithmen kontrolliert, stufte das Gericht die Ergebnisse als eigene Inhalte des Konzerns ein. Google ist damit unmittelbarer Störer, kein bloßer Vermittler.
Das Argument von Google, Nutzerinnen und Nutzer könnten KI-Zusammenfassungen anhand der verlinkten Quellen selbst überprüfen, ließ das Gericht nicht gelten. Die KI-Übersicht sei „für sich genommen verständlich“ und enthalte keinen Hinweis auf mögliche Unzuverlässigkeit. Studien zeigen zudem, dass Nutzende die Quellen in KI-Overviews so gut wie nie anklicken.
Das Genauigkeitsproblem hat ernste Folgen
Das Urteil geht über diesen Einzelfall hinaus. Eine Analyse des KI-Startups Oumi ergab, dass Googles KI-Overviews in 91 Prozent der Fälle korrekt antworten. Bei Googles Nutzungsvolumen bedeutet das dennoch Millionen falscher Antworten pro Stunde. Dieselbe Analyse zeigte außerdem: Bei 56 Prozent der richtigen Antworten lassen sich die Aussagen nicht auf die verlinkten Quellen zurückführen.
Das Gericht entschied zudem, dass KI-generierte Meinungen weniger Meinungsfreiheitsschutz genießen als menschliche Äußerungen. Sie spiegelten einen Algorithmus wider, keine persönliche Überzeugung. Google trägt 80 Prozent der Prozesskosten. Ob das Urteil in der Berufung standhält, ist offen. Google hat sich bislang nicht geäußert.
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