Anthropic plant unsichtbare Wasserzeichen für neue Claude-Modelle

Anthropic will Inhalte aus künftigen Claude-Modellen mit maschinenlesbaren Kennzeichnungen versehen. Modelle, die ab dem 2. August 2026 auf den Markt kommen, sollen unsichtbare Wasserzeichen in erzeugten Text einbetten. Unterstützte Dateien sollen zusätzlich signierte Herkunftsmetadaten erhalten.

Damit setzt das Unternehmen eigene Zusagen aus dem Verhaltenskodex zu Artikel 50 Absatz 2 des EU AI Act um. Nach Angaben von Anthropic gelten die Markierungen weltweit, sobald Menschen ein unterstütztes Claude-Modell nutzen. Die Regelung beschränkt sich also nicht auf Nutzer in der EU.

Für Texte und Dateien sind unterschiedliche Verfahren vorgesehen. Erzeugte Texte erhalten ein eingebettetes Wasserzeichen. Für Dateiformate wie SVG, PNG und JPG will Anthropic signierte Metadaten nach dem C2PA-Standard einsetzen. C2PA steht für Coalition for Content Provenance and Authenticity und soll die Herkunft digitaler Inhalte nachvollziehbarer machen.

Das Wasserzeichen im Text soll für Menschen nicht sichtbar sein. Anthropic erklärt, es verändere weder Aussage noch Qualität oder Lesbarkeit einer Antwort. Weil die Kennzeichnung Bestandteil des Textes sei, könne sie beim Kopieren und Einfügen erhalten bleiben. Auch einzelne Bearbeitungen könnten sie nach Darstellung des Unternehmens überstehen.

Geltung in allen Claude-Angeboten

Die Kennzeichnung soll für Ausgaben unterstützter Modelle in allen wichtigen Claude-Angeboten gelten. Dazu zählen die Claude Platform mit API, die Claude-Anwendung, Claude Code, Claude Cowork und Claude Tag. Textwasserzeichen sollen auch dann gesetzt werden, wenn Kunden Claude über AWS, Google Cloud oder Microsoft Foundry beziehen.

Bei Datei-Metadaten kann der Umfang je nach Plattform und Funktion variieren. Anthropic will die signierten Informationen dort anfügen, wo Claude Dateien verarbeitet und das jeweilige Format unterstützt wird. Ein C2PA-Eintrag kann darauf hinweisen, dass Claude eine Datei verarbeitet hat. Er kann außerdem helfen, spätere Veränderungen an der Datei zu erkennen.

Für ältere Modelle gilt die neue Technik noch nicht durchgängig. Anthropic arbeitet nach eigenen Angaben daran, die Kennzeichnung auch bei Modellen einzuführen, die vor dem Stichtag veröffentlicht wurden. Für diese Modelle sieht das europäische Regelwerk eine Übergangsfrist vor.

Das Unternehmen will zudem Nutzern und externen Stellen Möglichkeiten bieten, nach Claude-Markierungen zu suchen. Technische Details zur Erkennung von Wasserzeichen in Texten stehen allerdings noch aus.

Keine eindeutige Aussage über die Urheberschaft

Eine gefundene Kennzeichnung ist nach Darstellung von Anthropic kein endgültiger Beweis dafür, dass Claude einen Inhalt vollständig verfasst hat. Menschen können das System etwa zum Korrekturlesen, Übersetzen, Zusammenfassen oder Umwandeln von Dateien nutzen. Das Ergebnis kann dann eine Claude-Markierung tragen, obwohl Ideen, Daten oder Ausgangstexte von anderen Quellen stammen.

Auch nach der Bearbeitung durch Claude kann sich ein Inhalt natürlich weiter verändern. Nutzer können Texte kürzen, umschreiben oder mit Material anderer Urheber verbinden. Deshalb lässt sich aus der Markierung allein keine vollständige Entstehungsgeschichte ableiten.

Umgekehrt bedeutet eine fehlende Kennzeichnung nicht, dass keine KI beteiligt war. Starke Überarbeitungen, Übersetzungen oder die Vermischung mit anderen Texten können das Signal schwächen. Bei sehr kurzen Textstellen reicht die verfügbare Menge möglicherweise nicht für einen zuverlässigen Nachweis. Metadaten in Dateien können zudem bei Umwandlungen, erneutem Speichern oder Screenshots verloren gehen.

Das Claude Help Center von Anthropic beschreibt die Kennzeichnung als Transparenzsignal, nicht als lückenlosen Herkunftsnachweis. Für Content-Teams entsteht damit ein zusätzlicher Hinweis auf den Einsatz von KI. Die Einordnung eines Inhalts bleibt jedoch eine Aufgabe, die Kontext und menschliche Prüfung erfordert.

Quellen

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